
AKdigital – die digitale Veröffentlichungsreihe des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins (arbeitskreis-geschichte.de)
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Vorwort
Es gibt eine ganze Reihe von Nachschlagewerken zu historischen Berufsbezeichnungen. Sie haben nur überwiegend den Nachteil, daß sie sich auf Quellen des oberdeutschen Sprachraums stützen und bei speziellen Anforderungen aus den nicht direkt angesprochenen Regionen oft enttäuschen müssen, weil sie zu allgemein gehalten sind. Das war der Grund, weshalb ich mich entschlossen habe, ein Nachschlagewerk für die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg, die Freien Städte Hamburg und Lübeck und die sonstigen Gebiete Nordelbens zusammenzustellen, in dem knappe Erklärungen für alte Berufs- und Amtsbezeichnungen gegeben werden. Für das Grenzjahr 1867 habe ich mich entschieden, weil zum einen in diesem Jahr die Herzogtümer in den preußischen Staatsverband eingegliedert wurden und damit ein stetig anhaltender Verlust kultureller Eigenständigkeit (auch auf sprachlichem Gebiet) einsetzte, zum anderen das Industriezeitalter einen tiefen Wandel der traditionellen Arbeitswelt und vieler Berufsbilder verursachte. Da die Dichte allgemeiner Lexika seit dieser Zeit zunimmt, können jüngere Berufs- und Amtsbezeichnungen ohne große Schwierigkeiten aus diesen erklärt werden.
Einige inhaltliche Bemerkungen zu den alten Berufen und Ämtern seien vorausgeschickt, um dadurch das Umfeld der in dieses Lexikon aufgenommenen Bezeichnungen abzustecken.
Das Handwerk war bis zum Anbruch der preußischen Ära getrennt in das in Ämtern zusammengefaßte städtische Handwerk und das einer landesherrlichen Konzession unterworfene Landhandwerk. In den Städten regulierten seit dem späten 15. Jahrhundert die Ämter ihre Mitgliedschaft (und damit ihre innerstädtische Konkurrenz) selbst. Gegen das Landhandwerk führten die Stadthandwerker, die grundsätzlich eine sehr viel größere Branchendifferenzierung aufwiesen, einen anhaltenden Abwehrkampf, der von den Landesherren durch verschiedene Bannmeilenregelungen unterstützt wurde. Faktisch aber machte der Bevölkerungsdruck auf dem Lande die Zulassung relativ für die Grundbedürfnisse der Bevölkerung produzierenden Handwerker nötig. Im Gegensatz zum Stadthandwerk durften nur wenige Landhandwerker selbst Lehrlinge ausbilden und Gesellen einstellen, die als regelmäßige Arbeitskräfte in einem florierenden städtischen Handwerksbetrieb anzutreffen waren.
Neben dem eigentlichen Handwerk gab es eine große Zahl von Gewerbetreibenden, die nicht direkt einem traditionellen Handwerk zuzuordnen waren. Zu denken ist etwa an die Müller sowie die Brauer und Brenner. Ihre Stellung zu den städtischen Handwerksämtern und zum Landhandwerk war immer dann spannungsgeladen, wenn ihre Tätigkeit eine handwerklichen sehr nahekam. Im späten 18. und im 19. Jahrhundert wurden manche der nicht in Ämtern organisierten Gewerbetreibenden, soweit sie etwas herstellten, gern als „Fabricanten“ bezeichnet. Von ihnen wurden keine Fabriken im heutigen Sinne betrieben.
Die Mitarbeiter in einem Gewerbebetrieb waren Knechte, Gehilfen oder einfach auch Arbeitsleute bzw. Tagelöhner. Nur selten tauchten hier in älterer Zeit Handwerksgesellen auf. Das änderte sich unter dem Einfluß manufaktureller und später industrieller Produktionsweisen; jetzt wurde das Gros der Fabrikarbeiter durch ausgebildete Handwerker gestellt, für die typisch war, daß sie von der Herstellung ganzer Werkstücke auf die Verrichtung von Teilarbeiten zur Produktion von Fertig- oder Halbfertigprodukten übergehen mußten.
Der Handel war stark differenziert. Zwischen einem Kaufmann, der in früherer Zeit fast immer Engros- und Detaillhändler zugleich war, und einem nebenberuflichen Detaillisten können Welten der ökonomischen Potenz und des gesellschaftlichen Ansehens liegen. Zumeist beschäftigten die großen Kaufleute nicht nur Büropersonal, sondern auch Verkäufer und Lagerpersonal, über das hinaus sie die Dienste von (freien oder korporierten) Transportarbeitern in Anspruch nehmen mußten. Die „Handlung“ lernte man wie ein Handwerk – meistens jedoch in wesentlich längerer Lehrzeit.
Kennzeichnend für die ältere Zeit ist, daß es nur wenige Berufe gab, die ausschließlich ausgeübt wurden. Als Faustregel läßt sich sagen: Je dichter und vermögender die Bevölkerung, desto höher der Grad der beruflichen Spezialisierung und der ausschließlichen Ausübung des Spezialberufs. Andererseits: Je geringer und ärmer die Bevölkerung, desto weniger Branchen gab es und desto häufiger ist multiple Berufsausübung. Zudem niedrigere öffentliche Ämter nur gering belohnt wurden, war ein Zwang zu mehrfacher Berufsausübung gegeben. Grenzen wurden den Mehrfachberufsausübungen vor allem durch genossenschaftliche, später obrigkeitlich sanktionierte Regelungen (wie etwa in Form der Amtsrollen oder Statuten von Sozietäten, Kompanien etc.) gesetzt.
Das Gros der Amtsfunktionen in der staatlichen Bürokratie (von der man erst seit dem 18. Jahrhundert sprechen kann) war eher schlecht bezahlt. Das führte nicht nur zu Korruption, sondern – in den unteren Rängen – auch zu Mehrfachbeschäftigungen. Allerdings kamen die Oberbeamten durchweg aus begüterten Adelsfamilien, so daß hier der Zwang zur Amtsbereicherung nicht gegeben war. Ebenso verhielt es sich mit den städtischen Repräsentanten, die zumeist den begüterten Schichten der Stadtbevölkerung entstammten. Aber auch hier waren die unteren Verwaltungs- und Exekutivangestellten schlecht gestellt. Die Zunahme staatlicher wie kommunaler Aufgaben führte seit dem 18. Jahrhundert zu einer ständigen Vermehrung von Behörden und Dienststellen und damit zu einer Vergrößerung der Schar der hier beschäftigten Beamten und Angestellten und zu einer wachsenden Differenzierung ihrer Aufgabenbereiche und damit Amtsbezeichnungen.
Eine großer Teil der Bevölkerung verdiente seinen Lebensunterhalt als Dienstbote – auf dem Lande als Knecht, Junge, Magd, in der Stadt als Hausmädchen oder Diener. Das Ansehen eines städtischen oder adligen Haushaltes wurde wesentlich durch die Zahl der beschäftigten Dienstboten geprägt. Hier gilt: Je größer der Haushalt (etwa in einer Residenz- oder Handelsstadt), desto differenzierter die Funktionseinteilung des Personals.
Manche der hier angeführten Berufsbezeichnungen tragen eine (mittel-)niederdeutsche bzw. dänische Prägung. Das Niederdeutsche war bis um 1600 auch im amtlichen Schriftgut in Gebrauch und wurde dann erst durch hochdeutsche Schriftsprache abgelöst; es hielt sich allerdings vielerorts in der Schriftlichkeit der lokalen Unterbeamten – zumal wenn diese der ortsansässigen Bevölkerung entstammten und nicht eine universitäre Ausbildung genossen hatten. Dänische Sprachelemente haben sich besonders in den Landgebieten des Herzogtums Schleswig erhalten, während in den Städten die Verwaltungs- und Rechtssprache zunächst nieder-, dann hochdeutsch war. Trotzdem gab es auch hier manche Bezeichnungen, die deutlich ihr dänisches Gepräge erkennen lassen.
Für den Gebrauch des Lexikons möchte ich folgende einschränkenden Bemerkungen vorausschicken:
- Es wurden nur Bezeichnungen und deren Formen aus Schriftquellen berücksichtigt. Auf die Aufnahme noch heute gebräuchlicher, umgangssprachlicher und niederdeutscher Bezeichnungen, für die O. Mensings Wörterbuch heranzuziehen ist, wurde verzichtet.
- Weibliche Formen (zum Beispiel Köchin neben Koch oder Wärterin neben Wärter) wurden nur in wenigen Fällen aufgenommen.
- Zusammengesetzte Formen, besonders mit -gesell(e), -meister, -lehrbursche, -lehrling, -knecht, -magd, -junge, -witwe, wurden nicht eigens aufgenommen. Dasselbe gilt für die verschiedenen -kaufleute, -händler, -höker, deren Profession sich eindeutig aus den genannten Waren ergibt.
- Die Ortsangaben bei den Stichworten verweisen nur auf die Orte, an denen ich die Bezeichnung gefunden habe. Sie sollen keine Ausschließlichkeit signalisieren.
- Folgende Abkürzungen fanden Verwendung:
bzw. beziehungsweisedän. dänischetc. et ceterafrz. französischlat. lateinischnd. (mittel)niederdeutschs. siehestv. stellvertretend(e/r)usw. und so weiter
Es liegt auf der Hand, daß ein solches Nachschlagewerk nicht als abgeschlossen im Sinne gelten kann, daß in ihm alles zu finden wäre, das wünschenswert zu wissen ist. Ich habe hier nur die Bezeichnungen berücksichtigt, die mir – durch Quellenstudium und Lektüre von Zusammenstellungen – begegnet sind. Für Hinweise auf Berufs- und Amtsbezeichnungen, die in künftigen verbesserten Auflagen berücksichtigt werden könnten, bin ich den Benutzern des Lexikons dankbar.
Ich danke für Unterstützung Rolf Gehrmann, Antjekathrin Graßmann, Andreas Künne und Claus-Hinrich Offen, besonders aber Ingwer E. Momsen, der mich verschiedentlich ermunterte und mir neue Wege zu Lösung kniffliger Fragen wies. Paul Flamme stellte die Druckvorlage her, wofür ich ihm ebenfalls danke.
Glückstadt, im Oktober 1995
Klaus-J. Lorenzen-Schmidt

