
AKdigital – die digitale Veröffentlichungsreihe des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins (arbeitskreis-geschichte.de)
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Inhalt
Einleitung S. 1
Abkürzungsverzeichnis S. 9
Worterklärungen S. 9
Verzeichnis der Briefausgänge 1550-1559 S. 10
Karte „Der Haderslebener Anteil 1544-1580“ S. 272
Einleitung
Das sogenannte „Hansburg Archiv“, d.h. die Überlieferung aus der Kanzlei Herzog Johanns des Älteren von Schleswig-Holstein-Hadersleben, zählt zweifelsohne zu den bedeutendsten Quellenbeständen des 16. Jahrhunderts in Norddeutschland und Dänemark. Es wird heute im Reichsarchiv Kopenhagen verwahrt, ist im Rahmen des Großprojekts „arkivalier online“ ins Netz gebracht worden und somit im Prinzip frei zugänglich.
Überliefert und online verfügbar sind so unter anderem zwei zentrale Registrant-Serien, welche die im Namen Herzog Johanns ausgegangenen Schreiben enthalten. Sie decken die gesamte Herrschaftszeit des Herzogs (1544-1580) ab, besitzen also eine Laufzeit von rund dreieinhalb Jahrzehnten. Unterschieden sind sie nach „inländischen“ bzw. „ausländischen Sachen und Händeln“.„Inländisch“ bedeutet, dass die verzeichneten Briefe an Adressaten in den Herzogtümern Schleswig und Holstein
gerichtet sind oder sich in der Sache auf innere Angelegenheiten der Herzogtümer – insbesondere natürlich auf das Territorium Johanns – beziehen. Diese Einteilung bringt es mit sich, dass Schreiben an die Hansestadt Lübeck und bis 1559 auch Schreiben nach Dithmarschen eher unter den „ausländischen Sachen“ zu finden sind. Die „inländischen“ Briefausgänge wurden auch als „geschlossene Briefe“, auf Dänisch „Lukkede Breve“ bezeichnet.
In den Jahren 1943 und 1949 erschienen zwei Bände der von Caroline Emilie Andersen erarbeiteten Edition „Hansborgske Registranter“.3 Der Erste widmet sich der Herausgabe der von Herzog Johann allein oder mit erlassenen Verordnungen. Im Zweiten wurden die registrierten „inländischen“ Briefausgänge der Jahre 1543-1549 in Form ausführlicher Regesten erschlossen. Auch diese Editionen sind dank des „arkivalier online“- Projekts im Netz verfügbar. 1994 – lange nach dem Tod Andersens –
wurde mit dem dreibändigen Werk „De Hansborgske Domme 1545-1578“ eine Art Fortsetzung publiziert, die sich allerdings nicht auf die Briefe des Herzogs, sondern auf die im Rahmen regionaler Gerichtstage gefällten Urteile konzentriert.
Mit dem hier vorliegenden Verzeichnis soll die Arbeit Andersens in Bezug auf die „inländischen“ Briefausgänge nach 1549 im Grundsatz fortgesetzt werden. Allerdings kann der einst von der dänischen Archivarin eingeschlagene Weg nicht 1:1 weiterverfolgt werden. Schon sprachlich lässt sich ein Wechsel ins Deutsche nicht vermeiden. Vor allem aber hat der leichte Online-Zugriff auf die Quellen inzwischen die Arbeitsbedingungen für Forschende fundamental verändert. Der vorrangige Zweck dieser Übersicht ist es daher, allen Interessierten einen schnelleren Zugriff auf je nach Fragestellung relevante Schreiben zu ermöglichen. Hierzu erscheint es derzeit effizient genug, sich auf Grunddaten zu beschränken, d.h. Fundstelle, Datum und Ausstellungsort eines Schreibens plus Adressat und Betreff. Ergänzt wird dies durch einen Link, mit dem man zielgenau (mittels STRG + Mausklick) auf das online verfügbare Digitalisat des jeweiligen Schreibens gelangt.
Das herzogliche Kanzleiwesen im Haderslebener Anteil um 1550
Kenntnisse über die Arbeit der Haderslebener Kanzlei verdanken wir vor allem den Arbeiten von C.E. Andersen und Mikkel Leth Jespersen. Der Betrieb dort scheint etwas organisierter gewesen zu sein als im Gottorfer Pendant. Zumindest vermittelt die in Quantität, Aufbereitung und Breite deutlich bessere Überlieferung diesen Eindruck.
Die Forschung geht derzeit davon aus, dass Herzog Johann zu Beginn seiner Herrschaft im Jahr 1544 nur einen Sekretär, nämlich Jeronimus Boldick, und einen Burgschreiber für Schreibarbeiten beschäftigte. Mit Georg Beyer nahm der Herzog dann nach einigen Jahren – vermutlich noch vor 1550 – einen zweiten Sekretär in seinen Dienst. Beiden Sekretären war vermutlich jeweils ein Dienstjunge zugeordnet. Boldick wie Beyer waren von auswärts kommende Verwaltungsexperten bürgerlicher Abstammung. Die herrschaftliche Schriftgutverwaltung als Domäne der Geistlichkeit gehörte inzwischen der (vorreformatorischen) Vergangenheit an. Das mit einem promovierten Juristen besetzte Amt des Kanzlers gab es im Haderslebener Anteil allerdings noch nicht. Es wurde erst nach 1560 geschaffen. Ebenso liegen für weitere „Kanzleigesellen“, denen gegenüber die Sekretäre weisungsbefugt waren, erst später sichere Belege vor.
Eine Kanzleiordnung Herzog Johanns ist erst für 1570 überliefert, doch korrespondiert sie in mancher Hinsicht mit Empfehlungen, die Herzog Albrecht von Preußen dem dänischen König Christian III. als seinem Schwager zukommen ließ – vermutlich im Zusammenhang mit dessen Krönungsfeier 1537. Dieses Dokument ist hier auch von Interesse, weil Johann mehrere Jugendjahre (1536-1542) im Herzogtum Preußen lebte, so dass Albrecht gerade für ihn als eine Art Ausbilder in Herrschafts-und Verwaltungsangelegenheiten gelten kann. Bekannt ist außerdem, dass 1544 eine Reihe preußischer Bediensteter darum bat, nach Hadersleben in den Dienst Johanns wechseln zu dürfen.
Das Hauptaugenmerk Herzog Albrechts in seinen Empfehlungen für die Kanzleiarbeit galt der Wahrung von Geheimhaltung und Vertraulichkeit. In diesem Sinne sprach er sich nicht nur für die Abschottung der Kanzlei gegenüber Unbefugten aus, sondern auch für eine weitgehende Arbeitstrennung und Kontrolle der niederen Kanzleibeschäftigten:
„Item es sol kein schreiber dem andern in sein schriefte sehen, und sonderlich die gemeinen schreiber, den secretarien, sonder ein jeder was er schreibet mit vleis registriren, kein brief ausgehen lassen, es haben canzler, aber [= oder?] secretarien zuvor collationirt [= überprüft] und sol sich alwegen ein jeder der den brief geschrieben unterschreiben ein jeder sein schreiben selbst registriren die gemein hendel in ein gemein buch / Die heimlichen hendel aber, da sollen die secretarien und canzler eingeschworen heimlichen registratur und registrant haben, wilcher registrant auch alwegen wol verschlossen und verwart sol sein, in eins canzlers oder secretarien verschlossen verwaltunge.“
Albrecht empfahl ferner, ein bestimmter Schreiber solle für die Protokollierung und Verwaltung von Gerichtssachen zuständig sein und ein „teglicher ratschreiber“ alle „hendel und abschiede“ verzeichnen. Aus dem Interesse an Arbeitstrennung zur besseren Geheimhaltung ergaben sich somit fast zwangsläufig feste Zuständigkeiten und damit eine gewisse Spezialisierung unter den Kanzleimitarbeitern.
Was die Entstehung der Registerbände zur „inländischen“ Korrespondenz Herzog Johanns betrifft, ist vieles offen, so auch die Frage, wie genau sie geführt wurden. Nicht übersehen werden darf, dass Johann sich in den 1550er Jahren nicht eben oft in Hadersleben, sondern häufig und sehr lange sogar außer Landes aufhielt. Im Mai 1550 brach er z.B. ins Königreich Dänemark auf (nachdem er dort schon den Jahreswechsel verbracht hatte) und blieb dort für den Rest des Jahres. 1552 und 1555 verbrachte er jeweils kaum einen Monat in den Herzogtümern. Den November und den Dezember 1557 reiste Johann nach Sachsen und verlebte Weihnachten in Dresden. In den Norden kehrte er erst Anfang März 1558 zurück, und zwar auch nur, um direkt für zwei weitere Monate nach Kopenhagen weiterzureisen. Einige während der Sachsen-Reise geschriebene Briefe wurden in den Registranten, wie klar ersichtlich ist, nachgetragen. Ob ähnlich auch bei den oft wesentlich längeren Dänemark-Aufenthalten des Herzogs vorgegangen wurde oder ob die Registranten nicht vielleicht doch – zumindest vorübergehend – mit auf Reisen gingen, bleibt, wie gesagt, unklar. Nur an einer Stelle stoßen wir auf einen Hinweis, dass die rege herzogliche Reisetätigkeit Folgen für die Schriftgutverwaltung hatte. Im Dezember 1555 erteilte Johann seinem Sekretär Jeronismus Boldick von Kopenhagen aus die Anweisung, alle Reversale, Verträge und Lehn- und Teilungsbriefe in einem eigenen Band zu verzeichnen und ihm zuzusenden (s. Nr. 686). Erst mit der Fertigstellung seines Schlossneubaus nach 1560, der sog. „Hansburg“ bei Hadersleben, sollte Johann zu einem Herrscher werden, der in der Regel in seiner Residenz anzutreffen war.
Regelmäßige „inländische“ Korrespondenzpartner Herzog Johanns 1550-1559
a) Mitregenten und Verwandte
Zu den häufigsten Korrespondenzpartnern Herzog Johanns zählten seine Brüder und Mitregenten in den Herzogtümern: der fast 20 Jahre ältere König Christian III. von Dänemark (1503 †1559), bei dem es sich genau genommen um einen Halbbruder handelte, und der etwas jüngere Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf (1526 †1586). Aus der 1544 dreigeteilten Herrschaft in Schleswig und Holstein ergab sich ein Bedarf an bi- oder trilateraler Abstimmung. Einige in den Registranten verzeichnete Schreiben nennen denn nicht nur Johann allein, sondern auch Christian, Adolf oder alle gemeinsam als Absender, etwa bei landesweit geltenden Verordnungen, Landtags-, Rechts- oder Steuerfragen.
Der jüngste Bruder, Herzog Friedrich (1532 †1556), der bei der Landesteilung von 1544 keinen territorialen Anteil und erst 1551 mit den Bistümern Hildesheim und Schleswig eine einigermaßen standesgemäße Versorgung erhielt, erscheint ebenfalls regelmäßig in der Korrespondenz, jedoch deutlich seltener. Fast ausschließlich geht es um die Friedrich zustehenden Geldzahlungen, die sog. Pensionen.
Etwas häufiger schrieb Johann seiner Mutter Sophia (1498 †1568), der geborenen Prinzessin von Pommern, die nach dem Tod ihres Mannes König Friedrichs I. von Dänemark das Kieler Schloss bezogen hatte. Dort lebte mit ihr ihre unverheiratete Tochter Dorothea (1528 †1575). Johann bedachte in der Regel auch sie mit einem Brief, wenn die gemeinsame Mutter von ihm Post erhielt.
b) Die eigenen Räte und Amtmänner
Die Regierungsgeschäfte in den Herzogtümern brachten zwangsläufig regelmäßigen Schriftverkehr mit Räten und Verwaltenden in den Ämtern mit sich. Eine besonders wichtige Rolle kam hier dem erfahrenen Adligen Iwen Reventlow (um 1495 †1569) zu, der in den Jahren 1550-1559 mit die meisten herzoglichen Schreiben erhielt. Er hatte bereits den Königen Friedrich I. und Christian III. als Rat und Amtmann auf mehreren Schlössern gedient und zählte neben Johann Rantzau zu den führenden Mitgliedern der schleswig-holsteinischen Ritterschaft. Im Dienst Herzog Johanns verwaltete er seit 1546 das Amt Rendsburg. Ab 1550 unterstand ihm für einige Jahre auch die Insel Fehmarn. Mehrfach wurde Reventlow vom Herzog als eine Art Stellvertreter eingesetzt, wenn letzterer wieder einmal für längere Zeit die Herzogtümer verließ (s. Nrr. 339; 496; 669).
Gleiches wiederfuhr später noch einem weiteren Rat: Breide Rantzau (um 1506 †1562). Rantzau, der erst Mitte des Jahrzehnts in den Dienst Herzog Johanns getreten war, darf angesichts früherer Funktionen als Militär, Rat, Amtmann und sogar Statthalter König Christians III. ebenfalls als sehr erfahrene Kraft gelten. 1557 wurde er von Johann mit der Aufsicht über Fehmarn betraut. Außerhalb des Haderslebener Anteils versah er zudem noch das säkularisierte Propstenamt für das Kloster Preetz.
Auch Sievert Rantzau (†1576) wurde als langjähriger Amtmann zu Hadersleben einer festen Größe in der herzoglichen Verwaltung. Seine Position war von besonderer Bedeutung, da er aufgrund des Amtssitzes faktisch auch die Versorgung der herzoglichen Residenz mit besorgen musste. Darüber hinaus diente er dem Herzog als Rat.
Des Weiteren amtsbedingt häufig angeschrieben wurden Christoph Rantzau (1508 †1571) und Otto von Thienen (*1514 †1582). Rantzau war bis Anfang 1554 Amtmann in Tondern, spätestens ab 1551 auch Rat des Herzogs „von Haus aus“, d.h. auf seinem Gutssitz in Knoop. Von Thienen fungierte als Nachfolger Rantzaus 1554 bis 1560 als Tondernscher Amtmann.
Nicht als Amtmann, sondern allein als Rat diente dem Herzog Gregorius von Ahlefeldt zu Seegard (†1559). Er versah diese Funktion das ganze Jahrzehnt hindurch – ungeachtet mehrerer Rechtsstreitigkeiten mit seinem Dienstherrn – bis zu seinem Tod im Feldzug gegen die Dithmarscher.
Ebenfalls bis zu seinem Tod im November 1558 amtierte (bereits seit 1546) Heinrich Hacke als Staller auf der Insel Strand. Obgleich er im Rang fraglos unter den Amtmännern und Räten stand, gingen auch ihm zahlreiche Briefe des Herzogs zu, was die Bedeutung der Insel im Haderslebener Anteil unterstreicht.
c) Die eigenen Sekretäre
Briefe an die Sekretäre sind im Gegensatz zu denen an Amtmänner und Räte deutlich seltener und meist bedingt durch die längeren Aufenthalte des Herzogs außer Landes. Johanns Briefe gingen zunächst noch fast ausschließlich an seinen ersten Sekretär, Jeronimus Boldick. Georg Beyer wird erst nach 1555 zum regelmäßigen Empfänger „inländischer Briefe“.
d) Fremde Amtspersonen
Herzog Johann schrieb häufiger auch fremde, vor allem königlich-dänische Amtspersonen an. In der Hauptsache geschah dies, um bestimmte Waren zu bestellen. Eine gute Adresse für den Bezug von Luxuswaren scheint dem Herzog beispielsweise die Zollstation am Sund bei Helsingör gewesen zu sein. Der dänische Admiral Peter Skram wird regelmäßig zum Bezug benötigter Eisenwaren kontaktiert. Für die Abwicklung von Transporten griff Johann zudem oft auf Dienste des Kopenhagener Amtmanns
Peter Hvitfeld zurück.
Mit dem Bauvorhaben Schloss Hansburg nahm ab 1555 die Zahl von Bestellungen im Königreich deutlich zu. Steine, Bauholz, Kalk und anderes Material gelangten vorzugsweise aus dem Norden nach Hadersleben.
Thematische Schwerpunkte der Korrespondenzen 1550-1559
Die Themen der „inländischen“ Korrespondenzen Herzog Johanns sind aufs Ganze gesehen sehr breit gefächert. Das Spektrum reicht gewissermaßen von hochherrschaftlichen Reichsangelegenheiten bis hin zu den Bitten einzelner Untertanen um Unterstützung in ihren Nöten und Streitigkeiten. Gewisse Schwerpunkte sind im Einzelnen jedoch auszumachen. Im Schriftwechsel mit den mitregierenden Brüdern Christian und Adolf geht es z.B. häufig um Angelegenheiten in Bezug auf das Heilige Römische Reich, zu dem ja das Herzogtum Holstein gehörte, woraus sich verschiedene Verpflichtungen ergaben. In Bezug auf geforderte Reichssteuern oder Angelegenheiten des Niedersächsischen Reichskreises galt es sich immer wieder abzustimmen. Außerdem standen Fragen der gemeinsamen Rechtswahrung – vor allem in Bezug auf Hamburg – nahezu permanent im Raum. Ähnlich verhielt es sich mit der Landesverteidigung; denn die militärpolitische Lage südlich der Elbe war durch die Nachwehen des Schmalkaldischen Krieges keineswegs stabil. Sie erforderte ständige Beobachtung und regelmäßige Neubewertung. Von seinen Räten konsultierte der Herzog in diesen Dingen bevorzugt den erfahrenen Iwen Rewentlow, dem mit Rendsburg eine bedeutende Festung unterstand. Im Kreis der drei Landesherren wurden nicht zuletzt dynastische Angelegenheiten behandelt, z.B. die Versorgung des „abgeteilten“ Bruders Friedrich oder der als Herzogin von Mecklenburg-Schwerin verwitweten Schwester Elisabeth.
Bestimmte Themen kehren das ganze Jahrzehnt hindurch wieder: Neben der Organisation des Einzugs verschiedener Reichssteuern (und aller darum kreisenden Angelegenheiten, z.B. Mahnungen) waren dies vor allem Vorhaben von Deichbau und Landgewinnung, aus denen sich oft Rechtsstreitigkeiten ergaben. Stete Aufmerksamkeit erforderten ferner die Streitigkeiten der in den Herzogtümern ansässigen Adligen, sei es untereinander, sei es mit anderen. Teilweise schalteten sich Herzog Johann und seine Mitregenten durch ihre Räte hier als Vermittler ein und waren so bei Schlichtungsverhandlungen involviert. Besonders der in und um Haseldorf ansässige Zweig des Adelsgeschlechts von Ahlefeldt beschäftigte die Landesherren mit ihren Konflikten untereinander oder mit der benachbarten schaumburgisch regierten Herrschaft Pinneberg. Im Fall der von Ahlefeldt zu Seegaard, den Besitzern des größten Guts im Herzogtum Schleswig, wurde Herzog Johann sogar selbst zum Kontrahenten in einigen Streitigkeiten. Besonders umstritten waren Rechtsverhältnisse rund um das Dorf Rinkenis (dän. Rinkenæs). Ähnlich langwierig waren ab 1555 die Verhandlungen zwischen Johann und seinem Bruder Adolf um die Grenze zwischen den Ortschaften Diernäs und Genner, welche gleichzeitig die Grenze zwischen dem Amt Hadersleben und dem zum Gottorfer Anteil gehörigen Amt Apenrade war.
Regelmäßig wiederkehrend waren die Vorbereitungen auf den jeweils Anfang Januar stattfindenden Kieler Umschlag, die auch den Abschluss von Zoll- und Amtsrechnungen oder die rechtzeitigen Übergaben von herrschaftlichen Einkünften umfassten. Wiederkehrend waren außerdem diverse Beschaffungen für den herzoglichen Haushalt, z.B. Hofkleidung für Bedienstete. Mit dem Bauvorhaben Schloss Hansburg gewann dieses Thema, wie schon gesagt, in der Korrespondenz deutlich an Raum.
Darüber hinaus lassen sich Angelegenheiten feststellen, die zwar nur vorübergehend die Aufmerksamkeit des Herzogs beanspruchten, dies aber jeweils in einem bemerkenswert hohen Maße. Hierzu zählten vorrangig militärische Geschehnisse und Situationen nahe der Landesgrenzen, die als besonders bedrohlich eingeschätzt wurden. 1554 sorgten gegen die Stadt Hamburg gerichtete Gebietsbesetzungen des Herzogs von Braunschweig für große Aufregung und viel militärische Betriebsamkeit in den Herzogtümern. Ähnlich verhielt es sich 1556, als sich zahlreiche Landknechte mit unklaren Absichten bei Lübeck und Ratzeburg aufhielten, und 1557, als der Söldnerführer Christoph von Wrisberg mit Truppen zunehmend südlich der Unterelbe agierte. Das Jahr 1559 stand zwangsläufig im Zeichen des Krieges der schleswig-holsteinischen Landesherren gegen Dithmarschen.
Hamburg beanspruchte nicht nur wegen seines Konflikts mit dem Herzog von Braunschweig die landesherrliche Aufmerksamkeit. 1554/55 versuchten Herzog Johann und seine Brüder auch im Streit zwischen Rat und Domkapitel zu vermitteln. Es fanden etwa größere Verhandlungen mit Vertretern der Hansestadt in Segeberg und Itzehoe statt.
Hier und da suchte Johann seinen Einflussbereich auszudehnen: 1555 lag ihm merklich der Erwerb des Gutes Bengaard am Herzen. Ähnlich verhielt es sich 1558 mit dem Ankauf des Gutes Segeberg bei Ripen, welches der Herzog dann allerdings dem dänischen König überlassen musste. Im selben Jahr war der Herzog auch damit beschäftigt, Recht und Verwaltung auf der Insel Fehmarn neu zu ordnen. Die Gelegenheit hierzu hatte sich durch die Aufsässigkeit von Insulanern gegen den herzoglichen Amtmann ergeben.
Ergänzende Quellen
Es sei daran erinnert, dass die „inländische“ Korrespondenz Herzog Johanns letztlich nur eine Sammlung aus der Haderslebener Kanzlei ist, neben der weitere bestanden. Vor allem zu nennen sind: Die Sammlung der „ausländischen“ Briefausgänge, in der auch viele Schreiben nach Lübeck und Dithmarschen verzeichnet wurden (Registrant over udenlansdke breve, 4 Bände, 1544-1580 – online), die Registranten für Urkunden und Urteile (Åbne breve og domme, 3 Bände, 1544-1580 – online) sowie der Registrant für Bevollmächtigungen von Gesandten (Registrant over instructioner 1544-1565 – online). Zu letzterem gehörten ursprünglich auch die später als eigene Verzeichnungseinheit geführten Akten zur Entstehung des neuen Fehmarnschen Landrechts, die sog. „Femernske Akter“ (online). Die Registranten für Vorbereitungen und Urteile des Landrechtstags, also des im Zusammenhang mit den Landtagen gehaltenen Gerichts über die Streitfälle von Geistlichen und Adligen, setzen erst nach 1560 ein.
Viele Angelegenheiten, die in den „inländischen“ Briefen behandelt werden, erfahren in den eben genannten und weiteren Einheiten des Hansburg-Archivs wichtige Ergänzungen. Eine nicht zu vernachlässigende Gegenüberlieferung zu den Briefausgängen Herzog Johanns stellen die aus der Hansburger Kanzlei erhaltenen Briefeingänge dar – obgleich die Umstände dieser Überlieferung stark vom Zufall bestimmt sind. Relativ groß ist dennoch die Zahl der erhaltenen Briefe der Mitregenten
Christian III., Friedrich II. und Herzog Adolf sowie der verschiedenen herzoglichen Räte, insbesondere Iwen Reventlow (Indkomne breve – online). Konsultiert werden kann ferner eine Sammlung von Briefen, die nicht an Herzog Johann, sondern an andere Personen gerichtet waren und die vermutlich dann über diese Adressaten nach Hadersleben gelangten (Breve til andere – online).
Weitere Gegenüberlieferungen bietet, ebenfalls verwahrt im Kopenhagener Reichsarchiv, der Bestand der königlichen Deutschen Kanzlei. Besonders interessant erscheint hier die „Inländische Registratur“, welche die ausgegangenen Schreiben dokumentiert, also etwa auch die des Königs an Herzog Johann. Bedauerlicherweise gibt es größere Lücken, und so sind denn aus den fünfziger Jahren nur die Zeiträume Dezember 1552 bis November 1553 sowie Januar 1556 und Dezember 1557 erhalten (online; Register hierzu ebenfalls online). Auch existieren im Bestand der Deutschen Kanzlei jeweils eigene Sammlungen für die Briefe Johanns und Herzog Adolfs an König Christian III. (Breve til Christian 3 fra hertug Hans den Ældre 1539-1558 – online; Breve til Christian 3 fra hertug Adolf af Gottorp 1544 1559 – online).
Dem gegenüber scheinen, was Ergänzungen zur Hansburger Überlieferung der Jahre 1550-1559 betrifft, die Bestände im Landesarchiv Schleswig-Holstein recht wenig beisteuern zu können. Die Abteilung 5 „Herzog Johann der Ältere“ umfasst nur ein gutes Dutzend Nummern, unter denen so gut wie keine die Jahre 1550-1559 berührt (s. Übersicht online). Aus der Gottorfer Kanzlei Herzog Adolfs sind Registrant-Serien zu Briefausgängen oder größere Sammlungen von Briefeingängen nicht erhalten – wenn es sie denn überhaupt je gegeben hat. Auf Anhieb fallen daher in Schleswig auch nur vereinzelte Archiveinheiten ins Auge, die Ergänzendes beisteuern könnten, beispielsweise Dokumente zum Grenzstreit zwischen den Herzögen Johann und Adolf im Gebiet zwischen Genner und Diernäs 1555 1558 (LASH Abt. 7 Nr. 3710) oder Korrespondenzen mit der Herrschaft Pinneberg (LASH Abt. 3 Nr. 53).
Zur Benutzung des vorliegenden Verzeichnisses
Wie eingangs erläutert, beschränkt sich dieses Verzeichnis auf die Grunddaten zu den „inländischen“ Briefausgängen Herzog Johanns, d.h. Datum und Ausstellungsort eines Schreibens plus Adressat und Betreff sowie Fundstelle. Beigegeben ist jeweils ein Link, über den NutzerInnen zielgenau auf das online verfügbare Digitalisat des jeweiligen Schreibens gelangen können. Geöffnet bzw. ausgelöst werden kann dieser Link, nachdem der Mauspfeil darauf navigiert wurde, mit der Tastenkombination
STRG + Mausklick.
Folgende Punkte sollten bei der Benutzung beachtet werden:
- Die Betreffangaben der Übersicht beschränken sich überwiegend auf eine sprachliche Übertragung der zeitgenössischen Überschriften. Nur bei Unklarheiten wurde der Inhalt der jeweiligen Briefe näher angesehen, um genauere Angaben zum Inhalt geben zu können. Dass in einem Schreiben auch Themen behandelt werden können, die in der Überschrift der Registratur nicht berücksichtigt wurden, ist mir bewusst und sollte auch allen NutzerInnen dieser Übersicht bewusst sein.
- Absender der Schreiben ist, sofern nicht anders angegeben, Herzog Johann der Ältere.
- Bei den Briefen der Jahre 1552 und 1553 ist die Mikroverfilmung, auf der die Digitalisate basieren, fehlerhaft. Die letzten Seiten des Registranten 2 und die ersten Seiten des Registranten 3 laufen wechselnd durcheinander. Zur Orientierung ist beim Blättern auf die Blattnummern im Digitalisat oben rechts zu achten.
- NutzerInnen des Verzeichnisses sollten sich ferner bewusst sein, dass die „Lukkede Breve“ keine vollständige Briefsammlung darstellen und dass ausgehende Schreiben auch nicht unbedingt zeitnah in den Registranten verzeichnet wurden. Beides ergab sich allein schon durch längere Abwesenheiten des Herzogs oder seiner Kanzleibediensteten von Hadersleben. An verschiedenen Stellen (etwa im zweiten Halbjahr 1557) ist klar erkennbar, dass manche Schreiben erst deutlich nach ihrer Entstehung „en bloc“ nachgetragen wurden. Für den hier zu gebenden Überblick wurden solche Nachträge an ihre chronologisch „richtige“ Stelle gesetzt.
Es wurde auf einheitliche Schreibweisen, z.B. bei Namen, geachtet, um eine sichere Wortsuche im elektronischen Dokument zu ermöglichen. Aus diesem Grund erscheint es vertretbar, mit der Erstellung eines Registers zu warten, bis die Verzeichnung aller Briefe bis 1580 durch zwei weitere Bände abgeschlossen ist.
Für vielerlei Hilfen danke ich herzlich den Aktiven im Arbeitskreis für Wirtschafts- und Sozialgeschichte in Schleswig-Holsteins, besonders Günther Bock für die Unterstützung in der Band-Gestaltung. Ein ganz herzlicher Dank für Mithilfe bei der Korrektur geht außerdem an Albert Panten in Niebüll.
Hannover im Sommer 2021
Jan Wieske

